ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB für Unternehmen I Sabrina Egger-Feiel

1. GELTUNG

1.1. Für alle Verträge betreffend Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Frau Sabrina Egger-Feiel, BA MA (im Folgenden kurz „Sabrina Egger-Feiel“ genannt) mit einem Vertragspartner abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Sabrina Egger-Feiel und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.

1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit dem Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3. Sabrina Egger-Feiel erbringt seine Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 KschG.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit Sabrina Egger-Feiel, es sei denn, Sabrina Egger-Feiel hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

1.5. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.frida-gruen.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw kann auf Anfrage übermittelt werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Sämtliche Angaben von Sabrina Egger-Feiel zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.frida-gruen.at angebotenen Leistungen.

2.2. Verbindliche Angebote von Sabrina Egger-Feiel können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

2.3. Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen von Sabrina Egger-Feiel gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

2.4. Allfällige Angebote von Sabrina Egger-Feiel können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot von Sabrina Egger-Feiel ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von Sabrina Egger-Feiel angenommen werden kann.

3. PREISE

3.1. Die Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens Sabrina Egger-Feiel nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4. Kosten von Drittanbietern (zB Google Ads) hat der Vertragspartner separat zu entrichten.

3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner oder diesem zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

3.6. Bei Lieferungen und Leistungen hat der Vertragspartner Sabrina Egger-Feiel seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet er die UID-Nummer missbräuchlich oder wird die Ware nicht in ein anderes EU-Land exportiert, haftet er Sabrina Egger-Feiel unbeschadet darüberhinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

3.7. Werden in Auftrag gegebene Leistungen durch den Vertragspartner ohne Einbindung von Sabrina Egger-Feiel einseitig geändert oder abgebrochen, hat er Sabrina Egger-Feiel die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern dieser Abbruch oder die einseitige Änderung der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen ist, hat dieser Sabrina Egger-Feiel darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 ABGB vollumfänglich ausgeschlossen werden. Weiters hat der Vertragspartner Sabrina Egger-Feiel bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter wegen einer/einem dem Vertragspartner zurechenbaren Änderung/Stornierung der in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere von Auftragnehmern von Sabrina Egger-Feiel, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten, jedoch nicht vollends erbrachten Leistungen keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Sabrina Egger-Feiel zurückzustellen, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.

3.8. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch von Sabrina Egger-Feiel unbeeinflussbare Umstände – nach dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch Sabrina Egger-Feiel oder der Annahme des Angebots durch Sabrina Egger-Feiel
a) Lieferanten ihre Listenpreise für zur Ausführung bzw. Lieferung notwenidges Material erhöhen; diese Erhöhungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiterverrechnet werden;
b) Sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen erhöht haben oder sich Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für Sabrina Egger-Feiel erhöht haben; die Erhöhung erfolgt im Umfang der Sabrina Egger-Feiel treffenden Kostensteigerung.
3.9. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch Sabrina Egger-Feiel mitgeteilt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Das vereinbarte Entgelt von Sabrina Egger-Feiel ist jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt sämtlicher Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen, welche ebenfalls mit Rechnungslegung fällig sind.

4.2. Lieferungen von Sabrina Egger-Feiel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Sabrina Egger-Feiel. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht an (Teil-)Leistungen gegenüber Sabrina Egger-Feiel zu. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, das Eigentumsrecht von Sabrina Egger-Feiel auf seine Kosten geltend zu machen und Sabrina Egger-Feiel mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Sabrina Egger-Feiel gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von Sabrina Egger-Feiel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben Sabrina Egger-Feiel vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gem § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

4.5. Sabrina Egger-Feiel und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gem § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.

4.6. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Sabrina Egger-Feiel durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.

4.7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Weiters ist Sabrina Egger-Feiel nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Sabrina Egger-Feiel für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

4.9. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Sabrina Egger-Feiel aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von Sabrina Egger-Feiel schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

4.10. Von Sabrina Egger-Feiel gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.

4.11. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

4.12. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.

4.13. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

4.14. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß § 11 Abs 2 UstG auszustellen und dem Vertragspartner diese auch in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail), an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene Adresse, zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen und der der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

5. LIEFERUNG UND LEISTUNG, TERMINÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN

5.1. Die Leistungs- bzw Lieferfristen und -termine werden von Sabrina Egger-Feiel nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.

5.2. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, vereinbarte Leistungs- und Liefertermine zu verschieben bzw Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Sabrina Egger-Feiel unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von Sabrina Egger-Feiel liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen von Sabrina Egger-Feiel eintreten.

5.3. Führen von Sabrina Egger-Feiel nicht zu vertretende Umstände dazu, dass Sabrina Egger-Feiel nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist Sabrina Egger-Feiel nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.4. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Sabrina Egger-Feiel. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Sabrina Egger-Feiel, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Sabrina Egger-Feiel zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung und/oder die Leistung nicht am vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er Sabrina Agger-Feiel sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Vertragspartner oder eines allfälligen angenommenen Anbots. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Sabrina Egger-Feiel. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens Sabrina Egger-Feiel.

6.2. Die Sichtbarkeit auf Social Media Plattformen, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie Performance der Website, insbesondere der Traffic, die Verweildauer von Usern, etc, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von Sabrina Egger-Feiel zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder die Erreichung einer bestimmten Sichtbarkeit, Auffindbarkeit oder sonstigen Performance der Website, der Social Media Kanäle (insbesondere Follower) oder des sonstigen digitalen Auftritts.

6.3. Sabrina Egger-Feiel leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen insbesondere daten- und konsumentenschhutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

6.4. Alle Leistungen von Sabrina Egger-Feiel (insbesondere alle Vorentwürfe, elektronische Dateien oder sonstige erforderliche Unterlagen für die Leistungserbringung etc.) sind vom Vertragspartner zu überprüfen und von diesem binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Vertragspartner freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Vertragspartners gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt.

6.5. Der Vertragspartner wird Sabrina Egger-Feiel zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Sabrina Egger-Feiel von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Sabrina Egger-Feiel wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

6.6. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Sabrina Egger-Feiel haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Sabrina Egger-Feiel wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet Sabrina Egger-Feiel vollkommen schad- und klaglos zu halten; der Vertragspartner hat Sabrina Egger-Feiel sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Sabrina Egger-Feiel bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt Sabrina Egger-Feiel hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

6.7. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erbringung der Dienstleistungen durch Sabrina Egger-Feiel an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlaubt.

6.8. Sabrina Egger-Feiel kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Sabrina Egger-Feiel wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Sabrina Egger-Feiel aus wichtigem Grund.

7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)

7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.

7.2. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, behält sich Sabrina Egger-Feiel sämtliche Rechte und Nutzungen an den von ihr gelieferten Werken, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Strategien) und erbrachten Leistungen vor. Sabrina Egger-Feiel hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Leistungen. Sabrina Egger-Feiel hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte, Werknutzungsrecht. Weiters ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

7.3. Der Vertragspartner ist nur während des aufrechten Vertragsverhältnisses und nur für die vom Vertrag umfassten Zwecke berechtigt, die Unterlagen und Werke von Sabrina Egger-Feiel zu verwenden. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche Zustimmung von Sabrina Egger-Feiel, die im Eigentum von Sabrina Egger-Feiel stehenden Unterlagen und Werke zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

7.4. Der Verstoß des Vertragspartners gegen die in Punkt 7.2. sowie 7.3. genannten Bestimmungen berechtigt Sabrina Egger-Feiel zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7.5. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sabrina Egger-Feiel ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

7.6. Sabrina Egger-Feiel ist weiters berechtigt Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Diese Verwendung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE

8.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

8.3. Für geringfügige Abweichungen, wie etwa Farbnuancen, sowie für geringfügige Abweichungen von Mustern und/oder Maßen wird keine Gewähr geleistet und ist der Vertragspartner auch nicht berechtigt, die Ware/die Leistung abzulehnen, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder aus sonst einem Grund zu verlangen.

8.4. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.

8.5. Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung oder Teilleistung per eingeschriebenen Brief zu erstatten, wobei auftretende Mängel vom Vertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Sabrina Egger-Feiel hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Lieferungen und Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel binnen 14 Tagen nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

8.6. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Dass ein allenfalls auftretender Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) vorlag, ist stets vom Vertragspartner zu beweisen.

8.7. Der Vertragspartner kann aufgrund unwesentlicher Mängel die Übernahme nicht verweigern.

8.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung der Leistungen durch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Mängel auf unrichtige vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Daten zurückzuführen sind.

8.9. Im Fall eines Mangels kann Sabrina Egger-Feiel wählen, ob dieser durch Verbesserung oder Austausch behoben wird.

8.10. Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, können diese von Sabrina Egger-Feiel verweigert werden. In diesem Fall kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird der Gewährleistungsbehelf der Wandlung hiermit ausdrücklich abbedungen.

8.11. Der Vertragspartner ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts bzw. des Kaufpreises zurück zu behalten.

8.12. Sofern Sabrina Egger-Feiel Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Sabrina Egger-Feiel diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.13. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

9. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Zum Schadenersatz ist Sabrina Egger-Feiel in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von Sabrina Egger-Feiel ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet Sabrina Egger-Feiel ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich Sabrina Egger-Feiel zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedienen.

9.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Reputationsschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Sabrina Egger-Feiel nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

9.3. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von Sabrina Egger-Feiel mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von Sabrina Egger-Feiel bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.

9.4. Schadenersatzansprüche gegen Sabrina Egger-Feiel sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.

9.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sabrina Egger-Feiel.

10. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

10.1. Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist Sabrina Egger-Feiel insbesondere dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aufzukündigen, (i) wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere seine Zahlungspflichten oder seine Mitwirkungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt und den vertragskonformen Zustand nicht wieder herstellt, (ii) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, oder (iii) wenn die von Sabrina Egger-Feiel zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Sabrina Egger-Feiel liegen, unmöglich oder für Sabrina Egger-Feiel unwirtschaftlich wird.

10.2. Wird ein Dauerschuldverhältnis abgeschlossen, kann dieses von Sabrina Egger-Feiel ungeachtet einer allfälligen vereinbarten Befristung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: (i) die Verletzung der Verpflichtungen des Vertragspartners aus diesem Vertrag, insbesondere der Zahlungspflichten oder der Mitwirkungspflichten, (ii) der Verlust des Vertrauens in den Vertragspartner als Vertragspartner, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, (iii) wenn die von Sabrina Egger-Feiel zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Sabrina Egger-Feiel liegen, unmöglich oder für Sabrina Egger-Feiel unwirtschaftlich wird.

10.3. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche von Sabrina Egger-Feiel bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10.4. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Der Rücktritt vom Vertrag kann in allen übrigen Fällen nur aus wichtigem Grund erklärt werden.

10.5. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts bzw. der Kündigung des Vertragspartners bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. Sabrina Egger-Feiel steht alternativ auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistungen zu verlangen.

10.6. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch Sabrina Egger-Feiel ist Sabrina Egger-Feiel in allen Fällen berechtigt, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens sowie verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Sabrina Egger-Feiel behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie sonstige Ansprüche vor.

10.7. Erklärt der Vertragspartner unberechtigt den Rücktritt vom Vertrag oder erklärt er unberechtigt dessen Aufhebung, so hat Sabrina Egger-Feiel die Wahl, die Erfüllung des Vertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach der Wahl von Sabrina Egger-Feiel, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens und verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten. Verlangt Sabrina Egger-Feiel die Vertragserfüllung, ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt, jeglichen mit dem unberechtigten Vertragsrücktritt bzw. der unberechtigten Vertragsauflösung in Zusammenhang stehenden Schaden geltend zu machen. In jedem Fall behält sich Sabrina Egger-Feiel das Recht vor, sonstige, ihr zustehende, gesetzliche und vertragliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

11. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG

11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse von Sabrina Egger-Feiel bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.

12. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

12.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Sabrina Egger-Feiel vereinbart.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Sabrina Egger-Feiel die Änderungen seiner Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von Sabrina Egger-Feiel als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- und E-Mail-Adresse gesendet werden.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

13.4. Änderungen der AGB werden den Vertragspartnern bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

13.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

AGB für Privatpersonen I Sabrina Egger-Feiel

1. ALLGEMEINES

1.1. Für alle Verträge betreffend die Nutzung von Diensten, Lieferungen und sonstigen Leis-tungen, welche Frau Sabrina Egger-Feiel, BA MA (im Folgenden auch kurz „Sabrina Eg-ger-Feiel“ genannt) mit einem Verbraucher gem. § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (in weiterer Folge kurz „Vertragspartner“ genannt) abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden All-gemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Sabrina Egger-Feiel und dem Vertrags-partner vereinbart worden ist.

1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.frida-gruen.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von Sabrina Egger-Feiel übermittelt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Sämtliche Angaben von Sabrina Egger-Feiel zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.frida-gruen.at angebotenen Leistungen.

2.2. Verbindliche Angebote von Sabrina Egger-Feiel können vom Vertragspartner ausschließ-lich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

2.3. Die zu Angaben zu den jeweiligen Leistungen von Sabrina Egger-Feiel gehörigen Unter-lagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben, etc. gelten, sollte nichts Ande-res schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

2.4. Allfällige Angebote von Sabrina Egger-Feiel können nur hinsichtlich der gesamten ange-botenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspart-ners vom Angebot von Sabrina Egger-Feiel ab, so stellt diese abweichende Annahmeer-klärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von Sabrina Egger-Feiel ange-nommen werden kann.

3. PREISE

3.1. Die Preise, gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden ge-sondert verrechnet.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens Sabrina Egger-Feiel nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzli-chen Umsatzsteuer. Allfällige Abgaben und Steuern werden zusätzlich in Rechnung ge-stellt.

3.4. Kosten von Drittanbieter (zB Google Ads) hat der Vertragspartner separat zu entrichten.

3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unter-brechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Das Entgelt ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wer-den. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Auf-wendungen.

4.2. Lieferungen von Sabrina Egger-Feiel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Sabrina Egger-Feiel. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Über-lassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner ge-halten, Sabrina Egger-Feiel mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Sabrina Egger-Feiel gilt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Erklärung von Sabrina Egger-Feiel nicht als Rücktritt vom Ver-trag. Es verbleiben Sabrina Egger-Feiel vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und ent-gangenem Gewinn.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Gel-tendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

4.5. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des verschuldeten Zahlungsver-zugs, Sabrina Egger-Feiel die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weiter-gehender Rechte bleibt davon unberührt.

4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Sabrina Egger-Feiel nicht ver-pflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlan-gen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4.7. Hat der Vertragspartner seine Schuld in Raten zu zahlen hat Sabrina Egger-Feiel das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Termins-verlust). Terminsverlust tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Terminsverlust auf bloß gering-fügige Verzögerungen oder geringfügige Ungenauigkeiten zurückzuführen wäre.

4.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Sabrina Egger-Feiel aufzurechnen, ausgenommen Sabrina Egger-Feiel ist zahlungsunfä-hig oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die im rechtlichen Zu-sammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners stehen, oder der Vertrags-partner rechnet mit Gegenforderungen auf, die gerichtlich festgestellt oder von Sabrina Egger-Feiel anerkannt worden sind.

4.9. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich verein-bart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

4.10. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und ent-sprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt Teil-rechnungen zu legen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistun-gen
EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

4.11. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd
§ 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Kunde Sabrina Egger-Feiel seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.

5. LIEFERUNG UND LEISTUNG / TERMINÄNDERUNGEN

5.1. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine zu verschie-ben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Sabrina Egger-Feiel unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von Sabrina Egger-Feiel liegt. Dies gilt insbe-sondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferan-ten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.

5.2. Führen von Sabrina Egger-Feiel nicht zu vertretende Umstände dazu, dass Sabrina Eg-ger-Feiel nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist Sabrina Egger-Feiel nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.3. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfül-lungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Sabrina Egger-Feiel. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Sabrina Egger-Feiel, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Sabrina Egger-Feiel zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er Sabrina Egger-Feiel sämtliche ihr daraus entstande-nen Kosten zu ersetzen.

6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen Sabrina Egger-Feiel und dem Vertrags-partner. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Be-stätigung durch Sabrina Egger-Feiel. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens Sabrina Eg-ger-Feiel.

6.2. Die Sichtbarkeit auf Social Media Plattformen, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie Performance der Website, insbesondere der Traffic, die Verweildauer von Usern, etc, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von Sabrina Egger-Feiel zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder die Erreichung einer bestimmten Sichtbarkeit, Auffindbarkeit oder sonstigen Performance der Website, der Social Media Kanälen (insbesondere Follower) oder des sonstigen digitalen Auftritts.

6.3. Sabrina Egger-Feiel leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen, insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

6.4. Der Vertragspartner wird Sabrina Egger-Feiel zeitgerecht und vollständig alle Informatio-nen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Sabrina Egger-Feiel von allen Umständen informieren, die für die Durchfüh-rung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch ent-steht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänder-ten Angaben von Sabrina Egger-Feiel wiederholt oder adaptiert werden müssen oder ver-zögert werden.

6.5. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Ver-fügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzei-chenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing).

6.6. Sabrina Egger-Feiel kann nach freiem Ermessen die Lieferung oder sonstige Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. Sabrina Egger-Feiel wird die-sen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.7. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Er-bringung der Dienstleistungen durch Sabrina Egger-Feiel am vereinbarten Erfüllungsort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbei-ten erlaubt.

7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)

7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.

7.2. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Nutzung der Dienste, Lieferungen und erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des Vertragsinhaltes eingeräumt. Sabrina Egger-Feiel räumt dem Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes ver-einbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von Diensten oder Inhalten keine Rechte zur kommerziellen Nutzung ein. Die Bereitstellung von Diensten oder Inhalten durch Sabrina Egger-Feiel stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Ur-heber dar. Die Dienste von Sabrina Egger-Feiel sowie Lieferungen und sonstige Leistun-gen berechtigen den Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, nicht zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und Ver-leihung iSd §§ 14 bis 16a UrhG, begründen ausdrücklich kein Senderecht gemäß § 17 ff UrhG, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gemäß § 18 UrhG, Zurverfügungstel-lungsrecht gemäß § 18a UrhG sowie keine Berechtigung zu ergänzenden Online-Diensten iSd
§ 18b UrhG oder Berechtigung zur Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen gemäß § 18c UrhG. Sabrina Egger-Feiel übernimmt keine Haf-tung für Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Immaterialgüterrechtsverletzungen des Vertragspartners.

7.3. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich Sabrina Egger-Feiel sämtliche Rechte und Nutzungen an den Lieferungen, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Pläne, Strategien) und erbrachten sonstigen Leistun-gen vor. Sabrina Egger-Feiel hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüter-rechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertrags geschaffenen Lieferungen und sons-tigen Leistungen. Sabrina Egger-Feiel hat daher an den vorgenannten Leistungen – aus-genommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, aus-schließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Wei-ters ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Subli-zenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

7.4. Sabrina Egger-Feiel ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sabrina Egger-Feiel ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und ggf. Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenz-hinweis).

7.5. Sabrina Egger-Feiel ist weiters berechtigt, den Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Diese Verwen-dung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

8.2. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.

9. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Zum Schadenersatz ist Sabrina Egger-Feiel in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von Sabrina Egger-Feiel ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sabrina Egger-Feiel ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betref-fend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich Sabrina Egger-Feiel zur Erfül-lung vertraglicher Pflichten bedient.

9.2. Sabrina Egger-Feiel haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle leich-ter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den adäquaten, vertragstypischen, vorher-sehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen eines Personenschadens gehaftet wird.

10. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

10.1. Wenn dem Vertragspartner das Recht zum Rücktritt des Vertrags, gegebenenfalls
unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, freisteht, hat er den Rücktritt, gegebenen-falls
unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, schriftlich zu erklären, sofern kein Rücktritts-recht nach FAGG dem Vertragspartner zusteht.
10.2. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist Sabrina Egger-Feiel berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts bzw. der Kündigung des Vertragspartners bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leis-tung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. Sabrina Egger-Feiel steht alter-nativ auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistungen zu verlangen.

11. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG

11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und an-sonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsge-heimnisse von Sabrina Egger-Feiel bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich die-ser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertrags-partner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsver-einbarung einhalten.

12. SONSTIGES

12.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streit-beilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

12.2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12.3. Die Verkäuferin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau-cherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12.4. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.5. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

12.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Sabrina Egger-Feiel die Änderungen seiner Anschrift und/oder E-Mail Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von Sabrina Egger-Feiel, die dem Vertragspartner nicht zugegangen sind, als ihm zugegangen gelten, wenn sie an die vom Vertragspartner Sabrina Egger-Feiel zuletzt bekannt gegebene Anschrift und/oder E-Mail Adresse gesendet werden.

12.7. Mitteilungen an Vertragspartner können von Sabrina Egger-Feiel auch per E-Mail versen-det werden, sofern der Vertragspartner Sabrina Egger-Feiel seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per E-Mail ausspricht.

12.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.

AGB für Unternehmen I Tamara Gosch

1. GELTUNG

1.1. Für alle Verträge betreffend Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen, welche Frau Tamara Gosch, BA MA (im Folgenden auch kurz „Tamara Gosch“ genannt) mit einem Vertragspartner abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Tamara Gosch und dem Vertragspartner vereinbart worden ist.

1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote mit dem Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3. Tamara Gosch erbringt seine Dienstleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 KschG.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Leistungs- oder Verkaufsbedingungen von Vertragspartnern, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit Tamara Gosch, es sei denn, Tamara Gosch hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

1.5. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.frida-gruen.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw kann auf Anfrage übermittelt werden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Sämtliche Angaben von Tamara Gosch zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.frida-gruen.at angebotenen Leistungen.

2.2. Verbindliche Angebote von Tamara Gosch können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

2.3. Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen von Tamara Gosch gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

2.4. Allfällige Angebote von Tamara Gosch können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot der Tamara Gosch ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von Tamara Gosch angenommen werden kann.

3. PREISE

3.1. Die Preise gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens Tamara Gosch nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer bzw jeweiligen Einfuhrabgaben, sowie exklusive allfälliger Versandkosten, Reisekosten und Spesen zu verstehen. Allfällige Abgaben, Steuern und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4. Kosten von Drittanbietern (zB Google Ads) hat der Vertragspartner separat zu entrichten.

3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner oder diesem zurechenbaren Dritten zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

3.6. Bei Lieferungen und Leistungen hat der Vertragspartner Tamara Gosch seine Umsatzsteuer-Identitätsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt, verwendet er die UID-Nummer missbräuchlich oder wird die Ware nicht in ein anderes EU-Land exportiert, haftet er Tamara Gosch unbeschadet darüberhinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

3.7. Werden in Auftrag gegebene Leistungen durch den Vertragspartner ohne Einbindung von Tamara Gosch einseitig geändert oder abgebrochen, hat er Tamara Gosch die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern dieser Abbruch oder die einseitige Änderung der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen ist, hat dieser Tamara Gosch darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvoraussetzungen des § 1168 ABGB vollumfänglich ausgeschlossen werden. Weiters hat der Vertragspartner Tamara Gosch bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter wegen einer/einem dem Vertragspartner zurechenbaren Änderung/Stornierung der in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere von Auftragnehmern von Tamara Gosch, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Vertragspartner an bereits erbrachten, jedoch nicht vollends erbrachten Leistungen keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Tamara Gosch zurückzustellen, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde.

3.8. Tamara Gosch ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist, wenn – durch von Tamara Gosch unbeeinflussbare Umstände – nach dem Zeitpunkt der Anbotslegung durch Tamara Gosch oder der Annahme des Angebots durch Tamara Gosch
a) Lieferanten ihre Listenpreise für zur Ausführung bzw. Lieferung notwendiges Material erhöhen; diese Erhöhungen können dem Vertragspartner im vollen Umfang weiterverrechnet werden;
b) Sich Löhne und Gehälter aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Anpassungen erhöht haben oder sich Energiekosten, Transportkosten oder Steuern für Tamara Gosch erhöht haben; die Erhöhung erfolgt im Umfang der Tamara Gosch treffenden Kostensteigerung.

3.9. Preiserhöhungen werden dem Vertragspartner durch ein individuell adressiertes Schreiben (allenfalls per E-Mail) unter Angabe der Umstände und Gründe der Preiserhöhung samt den sich daraus ergebenden Änderungen durch Tamara Gosch mitgeteilt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Das vereinbarte Entgelt von Tamara Gosch ist jeweils mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Tamara Gosch ist berechtigt sämtlicher Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen, welche ebenfalls mit Rechnungslegung fällig sind.

4.2. Lieferungen von Tamara Gosch bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Tamara Gosch. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht an (Teil-)Leistungen gegenüber Tamara Gosch zu. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, das Eigentumsrecht von Tamara Gosch auf seine Kosten geltend zu machen und Tamara Gosch mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Tamara Gosch gilt mangels ausdrücklicher schriftlicher gegenteiliger Erklärung von Tamara Gosch nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben Tamara Gosch vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gem § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

4.5. Tamara Gosch und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gem § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.

4.6. Tamara Gosch ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Tamara Gosch durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.

4.7. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Tamara Gosch berechtigt sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Weiters ist Tamara Gosch nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4.8. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Tamara Gosch für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

4.9. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Tamara Gosch aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde von Tamara Gosch schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

4.10. Von Tamara Gosch gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.

4.11. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

4.12. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.

4.13. Tamara Gosch ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist Tamara Gosch berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

4.14. Tamara Gosch ist berechtigt, elektronische Rechnungen gemäß § 11 Abs 2 UStG auszustellen und dem Vertragspartner diese auch in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail), an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene Adresse, zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Ausstellung von elektronischen Rechnungen und der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

5. LIEFERUNG UND LEISTUNG, TERMINÄNDERUNGEN, STORNIERUNGEN

5.1. Die Leistungs- bzw Lieferfristen und -termine werden von Tamara Gosch nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.

5.2. Tamara Gosch ist berechtigt, vereinbarte Leistungs- und Liefertermine zu verschieben bzw Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Tamara Gosch unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von Tamara Gosch liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen von Tamara Gosch eintreten.

5.3. Führen von Tamara Gosch nicht zu vertretende Umstände dazu, dass Tamara Gosch nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist Tamara Gosch nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.4. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Tamara Gosch. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Tamara Gosch, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Tamara Gosch zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung und/oder die Leistung nicht zum vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er Tamara Gosch sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag mit dem Vertragspartner oder eines allfälligen angenommenen Anbots. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Tamara Gosch. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens Tamara Gosch.

6.2. Die Sichtbarkeit auf Social Media Plattformen, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie Performance der Website, insbesondere der Traffic, die Verweildauer von Usern, etc, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von Tamara Gosch zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder die Erreichung einer bestimmten Sichtbarkeit, Auffindbarkeit oder sonstigen Performance der Website, der Social Media Kanäle (insbesondere Follower) oder des sonstigen digitalen Auftritts.

6.3. Tamara Gosch leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen, insbesondere daten- und konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

6.4. Alle Leistungen von Tamara Gosch (insbesondere alle Vorentwürfe, elektronische Dateien oder sonstige erforderliche Unterlagen für die Leistungserbringung etc.) sind vom Vertragspartner zu überprüfen und von diesem binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Vertragspartner freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Vertragspartners gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt.

6.5. Der Vertragspartner wird Tamara Gosch zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Tamara Gosch von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Tamara Gosch wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

6.6. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Tamara Gosch haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Tamara Gosch wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet Tamara Gosch vollkommen schad- und klaglos zu halten; der Vertragspartner hat Tamara Gosch sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Tamara Gosch bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt Tamara Gosch hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

6.7. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erbringung der Dienstleistungen durch Tamara Gosch an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlaubt.

6.8. Tamara Gosch kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Tamara Gosch wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit Tamara Gosch aus wichtigem Grund.

7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)

7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.

7.2. Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, behält sich Tamara Gosch sämtliche Rechte und Nutzungen an den von ihr gelieferten Werken, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Strategien) und erbrachten Leistungen vor. Tamara Gosch hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Auftrags geschaffenen Leistungen. Tamara Gosch hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte, Werknutzungsrecht. Weiters ist Tamara Gosch berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

7.3. Der Vertragspartner ist nur während des aufrechten Vertragsverhältnisses und nur für die vom Vertrag umfassten Zwecke berechtigt, die Unterlagen und Werke von Tamara Gosch zu verwenden. Der Vertragspartner ist insbesondere nicht berechtigt, ohne die ausdrückliche Zustimmung von Tamara Gosch, die im Eigentum von Tamara Gosch stehenden Unterlagen und Werke zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.

7.4. Der Verstoß des Vertragspartners gegen die in Punkt 7.2. sowie 7.3. genannten Bestimmungen berechtigt Tamara Gosch zur sofortigen und vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7.5. Tamara Gosch ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Tamara Gosch ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

7.6. Tamara Gosch ist weiters berechtigt den Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Diese Verwendung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

8. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE

8.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

8.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

8.3. Für geringfügige Abweichungen, wie etwa Farbnuancen, sowie für geringfügige Abweichungen von Mustern und/oder Maßen wird keine Gewähr geleistet und ist der Vertragspartner auch nicht berechtigt, die Ware/die Leistung abzulehnen, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags wegen Irrtums oder aus sonst einem Grund zu verlangen.

8.4. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.

8.5. Mängelrügen sind binnen 14 Tagen ab Übergabe bzw. Abnahme der Leistung oder Teilleistung per eingeschriebenen Brief zu erstatten, wobei auftretende Mängel vom Vertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Tamara Gosch hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Lieferungen und Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel binnen 14 Tagen nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

8.6. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Dass ein allenfalls auftretender Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe (Leistung) vorlag, ist stets vom Vertragspartner zu beweisen.

8.7. Der Vertragspartner kann aufgrund unwesentlicher Mängel die Übernahme nicht verweigern.

8.8. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung der Leistungen durch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Mängel auf unrichtige vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Daten zurückzuführen sind.

8.9. Im Fall eines Mangels kann Tamara Gosch wählen, ob dieser durch Verbesserung oder Austausch behoben wird.

8.10. Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, können diese von Tamara Gosch verweigert werden. In diesem Fall kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird der Gewährleistungsbehelf der Wandlung hiermit ausdrücklich abbedungen.

8.11. Der Vertragspartner ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts bzw. des Kaufpreises zurück zu behalten.

8.12. Sofern Tamara Gosch Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Tamara Gosch diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

8.13. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

9. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Zum Schadenersatz ist Tamara Gosch in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von Tamara Gosch ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet Tamara Gosch ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich Tamara Gosch zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedienen.

9.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Reputationsschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Tamara Gosch nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

9.3. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung von Tamara Gosch mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung von Tamara Gosch bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Jahres, in dem der Schaden eingetreten ist.

9.4. Schadenersatzansprüche gegen Tamara Gosch sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.

9.5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Tamara Gosch.

10. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

10.1. Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist Tamara Gosch insbesondere dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aufzukündigen, (i) wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere seine Zahlungspflichten oder seine Mitwirkungspflichten trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen verletzt und den vertragskonformen Zustand nicht wieder herstellt, (ii) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, oder (iii) wenn die von Tamara Gosch zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Tamara Gosch liegen, unmöglich oder für Tamara Gosch unwirtschaftlich wird.

10.2. Wird ein Dauerschuldverhältnis abgeschlossen, kann dieses von Tamara Gosch ungeachtet einer allfälligen vereinbarten Befristung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: (i) die Verletzung der Verpflichtungen des Vertragspartners aus diesem Vertrag, insbesondere der Zahlungspflichten oder der Mitwirkungspflichten, (ii) der Verlust des Vertrauens in den Vertragspartner als Vertragspartner, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, (iii) wenn die von Tamara Gosch zu erbringende Leistung infolge von Umständen, die nicht im Einflussbereich von Tamara Gosch liegen, unmöglich oder für Tamara Gosch unwirtschaftlich wird.

10.3. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Ansprüche von Tamara Gosch bleibt ausdrücklich vorbehalten.

10.4. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt. Der Rücktritt vom Vertrag kann in allen übrigen Fällen nur aus wichtigem Grund erklärt werden.

10.5. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist Tamara Gosch berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts bzw. der Kündigung des Vertragspartners bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. Tamara Gosch steht alternativ auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistungen zu verlangen.

10.6. Im Falle eines berechtigten Vertragsrücktritts durch Tamara Gosch ist Tamara Gosch in allen Fällen berechtigt, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens sowie verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Tamara Gosch behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens sowie sonstige Ansprüche vor.

10.7. Erklärt der Vertragspartner unberechtigt den Rücktritt vom Vertrag oder erklärt er unberechtigt dessen Aufhebung, so hat Tamara Gosch die Wahl, die Erfüllung des Vertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach der Wahl von Tamara Gosch, ohne Nachweis eines tatsächlichen Schadens und verschuldensunabhängig eine Vertragsstrafe iHv 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten. Verlangt Tamara Gosch die Vertragserfüllung, ist Tamara Gosch berechtigt, jeglichen mit dem unberechtigten Vertragsrücktritt bzw. der unberechtigten Vertragsauflösung in Zusammenhang stehenden Schaden geltend zu machen. In jedem Fall behält sich Tamara Gosch das Recht vor, sonstige, ihr zustehende, gesetzliche und vertragliche Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen.

11. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG

11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und ansonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse von Tamara Gosch bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.

12. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

12.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Tamara Gosch vereinbart.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tamara Gosch die Änderungen ihrer Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von Tamara Gosch als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- und E-Mail-Adresse gesendet werden.

13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

13.4. Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Vertragspartner in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

13.5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

AGB für Privatpersonen I Tamara Gosch

1. ALLGEMEINES

1.1. Für alle Verträge betreffend die Nutzung von Diensten, Lieferungen und sonstigen Leis-tungen, welche Frau Tamara Gosch, BA MA (im Folgenden auch kurz „Tamara Gosch“ genannt) mit einem Verbraucher gem. § 1 Abs 1 Z 2 KSchG (in weiterer Folge kurz „Ver-tragspartner“ genannt) abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen Tamara Gosch und dem Vertragspartner verein-bart worden ist.

1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.frida-gruen.at eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von Tamara Gosch übermittelt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Sämtliche Angaben von Tamara Gosch zu den angebotenen Leistungen an Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der Website www.frida-gruen.at angebotenen Leistungen.

2.2. Verbindliche Angebote von Tamara Gosch können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

2.3. Die zu Angaben zu den jeweiligen Leistungen von Tamara Gosch gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

2.4. Allfällige Angebote von Tamara Gosch können nur hinsichtlich der gesamten angebote-nen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot von Tamara Gosch ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von Tamara Gosch angenommen werden kann.

3. PREISE

3.1. Die Preise, gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden ge-sondert verrechnet.

3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens Tamara Gosch nichts Abweichendes ange-geben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige Abgaben und Steuern werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.4. Kosten von Drittanbieter (zB Google Ads) hat der Vertragspartner separat zu entrichten.

3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderungen oder Unter-brechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Das Entgelt ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wer-den. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Auf-wendungen.

4.2. Lieferungen von Tamara Gosch bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts ein-schließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Tamara Gosch. Jede Veräuße-rung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist untersagt. Bei Pfändung oder anderer Inan-spruchnahme des vorbehaltenen Eigentums durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, Tamara Gosch mittels nachweisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Tamara Gosch gilt mangels aus-drücklicher gegenteiliger Erklärung von Tamara Gosch nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben Tamara Gosch vielmehr neben dem Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.

4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Gel-tendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

4.5. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des verschuldeten Zahlungsver-zugs, Tamara Gosch die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhält-nis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon unberührt.

4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist Tamara Gosch nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurück-behaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

4.7. Hat der Vertragspartner seine Schuld in Raten zu zahlen hat Tamara Gosch das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Terminsverlust tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Terminsverlust auf bloß geringfügige Verzögerungen oder geringfügige Ungenauigkeiten zurückzuführen wäre.

4.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Tamara Gosch aufzurechnen, ausgenommen Tamara Gosch ist zahlungsunfähig oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners stehen, oder der Vertragspartner rechnet mit Ge-genforderungen auf, die gerichtlich festgestellt oder von Tamara Gosch anerkannt worden sind.

4.9. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich verein-bart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

4.10. Tamara Gosch ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entspre-chende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist Tamara Gosch berechtigt Teilrechnun-gen zu legen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen
EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

4.11. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd
§ 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Kunde Tamara Gosch seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Tamara Gosch ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.

5. LIEFERUNG UND LEISTUNG / TERMINÄNDERUNGEN

5.1. Tamara Gosch ist berechtigt, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine zu verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Tamara Gosch unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Um-stand nicht im Einflussbereich von Tamara Gosch liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeits-konflikte Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfül-lungsgehilfen eintreten.

5.2. Führen von Tamara Gosch nicht zu vertretende Umstände dazu, dass Tamara Gosch nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist Tamara Gosch nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.3. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfül-lungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz von Tamara Gosch. Für digitale Dienstleis-tungen gilt als Erfüllungsort der Sitz von Tamara Gosch, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von Tamara Gosch zur Verfügung gestellten Liefe-rungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er Tamara Gosch sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

6.1. Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen Tamara Gosch und dem Vertragspartner. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Tamara Gosch. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit seitens Tamara Gosch.

6.2. Die Sichtbarkeit auf Social Media Plattformen, die Auffindbarkeit bei Suchmaschinen sowie Performance der Website, insbesondere der Traffic, die Verweildauer von Usern, etc, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die von Tamara Gosch zu erbringenden Leistungen beinhalten daher weder die Erreichung einer bestimmten Sichtbarkeit, Auffindbarkeit oder sonstigen Performance der Website, der Social Media Kanälen (insbesondere Follower) oder des sonstigen digitalen Auftritts.

6.3. Tamara Gosch leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Der Vertragspartner ist selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen, insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

6.4. Der Vertragspartner wird Tamara Gosch zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Tamara Gosch von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftra-ges von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Ar-beiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Tamara Gosch wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

6.5. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Ver-fügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzei-chenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing).

6.6. Tamara Gosch kann nach freiem Ermessen die Lieferung oder sonstige Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen teilweise oder zur Gän-ze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. Tamara Gosch wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Quali-fikation verfügt.

6.7. Der Vertragspartner sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Er-bringung der Dienstleistungen durch Tamara Gosch am vereinbarten Erfüllungsort ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbei-ten erlaubt.

7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)

7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags eingeräumt.

7.2. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Nutzung der Dienste, Lieferungen und erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des Vertragsinhaltes eingeräumt. Tamara Gosch räumt dem Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von Diensten oder Inhalten keine Rechte zur kom-merziellen Nutzung ein. Die Bereitstellung von Diensten oder Inhalten durch Tamara Gosch stellt keine Gewährung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Urheber dar. Die Dienste von Tamara Gosch sowie Lieferungen und sonstige Leistungen berechti-gen den Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, nicht zur Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermietung und Verleihung iSd §§ 14 bis 16a UrhG, begründen ausdrücklich kein Senderecht gemäß § 17 ff UrhG, Vor-trags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gemäß § 18 UrhG, Zurverfügungstellungsrecht gemäß § 18a UrhG sowie keine Berechtigung zu ergänzenden Online-Diensten iSd § 18b UrhG oder Berechtigung zur Sendung und Zurverfügungstellung durch Anbieter großer Online-Plattformen gemäß § 18c UrhG. Tamara Gosch übernimmt keine Haftung für Urhe-berrechtsverletzungen oder sonstige Immaterialgüterrechtsverletzungen des Vertragspart-ners.

7.3. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich Tamara Gosch sämtliche Rechte und Nutzungen an den Lieferungen, erstellten Unterlagen (ins-besondere Entwürfe, Konzepte, Pläne, Strategien) und erbrachten sonstigen Leistungen vor. Tamara Gosch hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertrags geschaffenen Lieferungen und sonstigen Leis-tungen. Tamara Gosch hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Vertragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Weiters ist Tamara Gosch berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

7.4. Tamara Gosch ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Tamara Gosch ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftli-chen Widerrufs des Vertragspartners dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und ins-besondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und ggf. Firmenlogo auf die zum Ver-tragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhin-weis).

7.5. Tamara Gosch ist weiters berechtigt, den Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken in Print- und Onlinemedien zu verwenden. Diese Verwendung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

8.2. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.

9. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Zum Schadenersatz ist Tamara Gosch in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von Tamara Gosch ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Tamara Gosch ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haf-tung für das Verhalten von Dritten, denen sich Tamara Gosch zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.

9.2. Tamara Gosch haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den adäquaten, vertragstypischen, vorhersehba-ren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen eines Personenschadens gehaftet wird.

10. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG

10.1. Wenn dem Vertragspartner das Recht zum Rücktritt des Vertrags, gegebenenfalls unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, freisteht, hat er den Rücktritt, gegebenenfalls un-ter Setzung einer angemessenen Nachfrist, schriftlich zu erklären, sofern kein Rücktritts-recht nach FAGG dem Vertragspartner zusteht.
10.2. Unbeschadet weiterer Ansprüche ist Tamara Gosch berechtigt, im Falle des berechtigten Rücktritts bzw. der Kündigung des Vertragspartners bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. Tamara Gosch steht alternativ auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände bzw. erbrachter Leistun-gen zu verlangen.

11. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG

11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen, Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu verwenden und an-sonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Geschäfts- und/oder Betriebsge-heimnisse von Tamara Gosch bekannt, hat der Vertragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Der Vertrags-partner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsver-einbarung einhalten.

12. SONSTIGES

12.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streit-beilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

12.2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

12.3. Die Verkäuferin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau-cherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

12.4. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.5. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

12.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Tamara Gosch die Änderungen seiner Anschrift und/oder E-Mail Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen von Tamara Gosch, die dem Vertragspartner nicht zugegangen sind, als ihm zugegangen gelten, wenn sie an die vom Vertragspartner Tamara Gosch zuletzt bekannt gegebene Anschrift und E-Mail Adresse gesendet werden.

12.7. Mitteilungen an Vertragspartner können von Tamara Gosch auch per E-Mail versendet werden, sofern der Vertragspartner Tamara Gosch seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per E-Mail ausspricht.

12.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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